Mietbedingungen – PKW-Anhänger

  1. Die AGB & Mietbedingungen gelten für Endkunden / Verbraucher ebenso wie für gewerbliche Kunden.
  2. Die Kanuscheune vermietet an dem von ihr angebotenen Standort Miet-Anhänger, soweit diese verfügbar sind. Der Kunde hat die Möglichkeit über die Internetseite (www.kanuscheune.de) den Mietanhänger online zu buchen und zu bezahlen. Nach erhalt des Mietbetrages wird der Hänger persönlich oder durch Übermittlung eines Zahlencodes an den Kunden frei gegeben.
  3. Der Mietpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist generell vor dem Mietzeitraum zur Zahlung fällig.
  4. Der Mietvertrag kommt durch die online Buchung und die darauffolgende Bestätigung zustande.
  5. Das Mietverhältnis endet mit der fristgerechten Rückgabe des sauberen Miet-Anhängers welcher wieder sicher am Ausgabepunkt abzustellen und abzuschließen ist.
  6. Der Miet-Anhänger muss an der Verleihstation im Rahmen des gemieteten Zeitraums zurückgegeben werden. Eine Rückgabe an anderen Standorten ist nur nach schriftlicher Freigabe möglich. Der Kunde ist verpflichtet, beim Parken des Anhängers die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
  7. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich. Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns die Berechnung eines weiteren Miettages vor.
  8. Die Nutzung der Anhänger ist nur möglich, wenn Angaben im Rahmen der online Buchung wahr sind, d.h. dass der Mieter volljährig ist und eine zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit dem gewünschten Anhänger geeignete Fahrerlaubnis besitzt, die er auszuüben berechtigt ist.
  9. Der Anbieter stellt grundsätzlich nur Miet-Anhänger zur Verfügung, die nach der letzten Überprüfung des Anbieters verkehrssicher und für die geplante Verwendung nutzbar sind. Sofern eine Abweichung vorliegt, bittet der Anbieter den Kunden, diese unverzüglich bei Erkennen mitzuteilen.
  10. Kann der Mietvertrag durch irgendeinen Grund (defekte Hänger bspw.) vom Vermieter nicht eingehalten werden, kann höchstens die schon bezahlte Summe zurückerstattet werden. Schadenersatzansprüche des Mieters bestehen nicht. )
  11. Das Mindestalter des Mieters sowie der Fahrer beträgt 18 Jahren.
  12. Die Kanuscheune überprüft nicht die Geeignetheit der Fahrerlaubnis für das gemietete Produkt. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die notwendige Fahrerlaubnis innehat.
  13. Es sind alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig bereitzustellen. Die Buchung ist nur persönlich, d.h. nicht für Dritte möglich, Ausnahmen gelten für die Registrierung von vertretungsberechtigten Personen für die von ihnen vertretenen Firmen.
  14. Der Kunde ist in jedem Falle verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) sowie sämtlicher weiterer geltender Gesetze einzuhalten und haftet für Verstöße.
  15. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor oder bei der Anmietung über die allgemeine Funktionsweise eines Anhängers und die Nutzung einer Anhängerkupplung vertraut zu machen. Er hat sich insbesondere darüber zu versichern, dass der von ihm zur Nutzung des Miet-Anhängers beabsichtigte Kraftwagen für die Nutzung eines Anhängers geeignet ist und technisch hierzu vorbereitet ist.
  16. Der Kunde ist verpflichtet, vor der konkreten Nutzung den Miet-Anhänger auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und sichtbare Mängel hin zu überprüfen.
  17. Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer oder sonst erkennbarer Mangel vor, oder tritt während der Nutzung ein Umstand ein, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen und die Nutzung des Miet-Anhänger unter Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beenden.
  18. Der Miet-Anhänger ist schonend, pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Miet-Anhänger während der Mietzeit in verkehrssicherem Zustand befindet.
  19. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei einem Transport von Gegenständen oder Schüttgut die ordnungsmäßige Befestigung bzw. Ladungssicherung sicherzustellen.
  20. Der Mieter verpflichtet sich den Reifendruck zu prüfen und ggf. zu korrigieren, insbesondere nach dem Beladen des Miet-Anhängers.
  21. Wir übergeben die Anhänger gereinigt (Innenraum) und erwarten sie ebenso zurück. Der Anhänger ist vom Ladegut zu befreien und der Laderaum zu reinigen. Bei übermäßiger Verschmutzung des Miet-Anhängers, die eine Reinigung erfordert, sind die Kosten nach Aufwand, vom Mieter zu tragen.
  22. Die Hänger dürfen nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung außerhalb der Deutschen-Grenzen gebracht werden.
  23. Sollte der Kunde den Anhänger gleichwohl anderen Fahrern zur Verfügung stellen, so haftet er dabei in allen Fällen wie für eigenes Verschulden. Dem Kunden obliegt dabei auch die Pflicht der Feststellung der Volljährigkeit und des Vorliegens einer gültigen Fahrerlaubnis des anderen Fahrers.
  24. Eine Untervermietung des Anhängers ist verboten.
  25. Sollte aufgrund eines Verstoßes ein Umparken durch die Kanuscheune erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, werden dem Kunden die entsprechend anfallenden Kosten belastet.
  26. Sollten aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe Kosten für die Rückholung des Miet-Anhängers entstehen, ist der Kunde verpflichtet diese Kosten in voller Höhe, ggfls. auf Basis der tragen. Forderungen wegen Überschreitung der ursprünglichen Mietzeit sowie etwaige weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
  27. Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die von ihm während der Nutzung begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Kosten auf und stellt den Vermieter vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei.
  28. Den Diebstahl eines Miet-Anhängers während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich zu melden.
  29. Unfälle sind unverzüglich zu melden. Sind außer dem Kunden auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden.
  30. Bitte beachten Sie, dass der Anhänger selbst mit einer Teilkasko-Versicherung versichert sind, bei der Ihre Selbstbeteiligung 200,00 € je Schadensfall beträgt; insoweit haften Sie direkt und in der genannten Höhe für etwaige von Ihnen verursachte Schäden.
  31. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen und Ladungsgut, die bei Rückgabe im Miet-Anhänger zurückgelassen werden.
  32. Soweit ein Dritter die Schäden ersetzt, wird der Kunde von seiner Ersatzpflicht frei.
  33. Der Kunde stellt den Vermieter von jeder Haftung für Schäden an oder Verluste von Gegenständen frei, die vom Kunden oder jemand anderem vor, während oder nach der Wagenmiete in dem Fahrzeug befördert, aufbewahrt oder zurückgelassen worden sind.
  34. Die Miet-Anhänger sind mit einem GPS-Modul ausgestattet. Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Dem Kunden ist bewusst, dass seine Fahrt insoweit beim Anbieter aufgezeichnet und nachverfolgt werden kann. Die Unbrauchbarmachung des GPS-Moduls ist untersagt.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unserer Mietbedingungen/AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.