Mietbedingungen – Boote

  1. Wir übergeben die Boote gereinigt und erwarten sie ebenso zurück. Sie haben die Möglichkeit die Endreinigung des Bootes gegen eine Gebühr von € 10,- pro Boot durch uns erledigen zu lassen.
  2. Die Boote sind nicht versichert. Beschädigungen oder Verlust der geliehenen Gegenstände gehen zu Lasten des Mieters. Dabei berechnen wir unsere Selbstkosten. Schadenersatz für etwaige Einnahmeausfälle wird nicht in Rechnung gestellt.
  3. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich. Die Verleihboote müssen am letzten Tag des Mietvertrages bis 18 Uhr wieder abgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns die Berechnung eines weiteren Miettages vor.
  4. Schäden, die während der Tour durch unsere Boote verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.
  5. Die Boote dürfen nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung außerhalb der EU-Grenzen gebracht werden.
  6. Im Interesse ihrer Sicherheit bitten wir sie, die Schwimmhilfen zu tragen, die wir zu jedem Boot zur Verfügung stellen. Auf einigen Gewässern ist das Mitführen der Schwimmwesten Pflicht! Unter keinen Umständen dürfen die Schwimmhilfen als Sitzkissen missbraucht werden, da sie so ihren Auftrieb verlieren.
  7. Eine Stornierung mindestens 30 Tage vor dem Mietdatum ist kostenlos möglich. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von 7 Tagen vor dem Mietdatum behalten wir uns das Recht vor, den Mietpreis einzubehalten. Ebenso stellen wir nach unserem Ermessen Gutscheine über die geleistete Zahlung aus wenn die Fahrt aus nachvollziehbaren Gründen nicht zustande kommt.
  8. Durch kühles oder feuchtes Wetter bleibt die Gültigkeit des Mietvertrages unberührt. Erst wenn der übergesetzliche Notstand eintrifft, bspw. Sturm, der eine Kanufahrt unmöglich macht, erlischt der Mietvertrag und die geleistete Anzahlung wird gutgeschrieben oder ausgezahlt.
  9. Kann der Mietvertrag durch irgendeinen Grund (defekte Boote bspw.) vom Vermieter nicht eingehalten werden, kann höchstens die schon bezahlte Summe zurückerstattet werden. Schadenersatzansprüche des Mieters bestehen nicht.
  10. Der Unterzeichnende ist auch bei Gruppenfahrten dem Vermieter gegenüber der alleinige Verantwortliche.
  11. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgeführter Wertgegenstände wie Bargeld, Schlüssel oder Elektrogeräte aller Art (Kameras, Mobiltelefone etc.) haftet der Vermieter nicht.
  12. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich und haftet für seine körperliche Unversehrtheit selbst. Ausschließlich Schwimmer sind in unseren Booten und Veranstaltungen zugelassen! Der Unterzeichnende haftet dafür, dass jeder der Tourteilnehmer schwimmen kann.
  13. Wer gegen die Anweisungen der Veranstaltungsleitung verstößt, kann durch diese nach vorheriger mündlicher Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Sämtliche Nachteile, welche durch Nichtbeachtung der Anweisungen entstehen, gehen zu Lasten des Ausgeschlossenen bzw. des Aufsichtspflichtigen.
  14. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich über die geltenden Vorschriften des zu befahrenden Gewässer (Wasserschiffahrt, Naturschutz etc.) informiert hat bzw. vor der Tour informieren wird. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass wildes Campieren überall in Deutschland verboten ist. Bei Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Verordnungen und Gesetze werden wir die Personalien des Mieters an Polizei oder Naturschutzverband weiterleiten.
  15. Die Nutzung unserer Boote auf Seeschiffahrtsstrassen (z.B. unterhalb des Lesumsperrwerkes auf Lesum oder Unterweser) ist ausdrücklich nicht gestattet. 16. An allen Fotos und Videos, die durch die Kanu-Scheune während der Kanutouren produziert werden, hält die Kanu-Scheune die alleinigen Rechte.
  16. Der Mieter ist für die Einhaltung der maßgeblichen Corona-Regeln zum Zeitpunkt der Kanumiete verantwortlich. Der Vermieter muss die Regeln für das Zustandekommen eines Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigen, ist aber zum Leistungszeitpunkt nicht zur Prüfung oder Beaufsichtigung verpflichtet und übergibt die Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Regeln ausdrücklich an den Mieter.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unserer Mietbedingungen/AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.